Theorie oder Trumpf? – Über den Stechwert der Verfahrensgrundsätze in der Praxis
Der Zivilprozess ist geprägt von einem Geben und Nehmen. Es obliegt den Parteien, dem Gericht den Prozessstoff zu liefern. Dabei müssen sie gewisse Regeln beachten, um Gehör zu finden, sei es für die Rechtsbegehren oder eine Replik. Mitunter darf das Gericht aber auch nehmen, durch richterliche Fragen, Aufforderung zur Verbesserung oder gar eine Beweiserhebung von Amtes wegen. Auf dieses "Wechselspiel" zwischen Gericht und Parteien nehmen die Verfahrensgrundsätze, wie sie in Art. 52 ff. ZPO geregelt sind, einigen Einfluss. Wann sie als "Trumpf" stechen können, loten wir auf der diesjährigen CIVPRO-Tagung aus - wie immer durch ausgewiesene Expertinnen und Experten sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Stands von Rechtssprechung und Lehre.