International
Die Vorlesung «Internationales Zivilprozessrecht» (HS) und «Internationales Privatrecht» (FS) können je für sich alleine oder aber beide zusammen in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte und ergänzen sich insofern thematisch. Ihre Kombination bietet im Studium die Möglichkeit, sämtliche vertiefte Kenntnisse zu erwerben, um Privatrechtsfälle mit Auslandbezug kompetent zu bearbeiten (z. B. grenzüberschreitende Verträge, Verkehrsunfälle im Ausland, Erbfälle oder Familien mit Auslandsbezug).
Darüber hinaus bietet das Institut noch andere Vorlesungen an, um das Interesse am Privatrecht sowie am Zivil- und Schiedsverfahrensrecht mit Auslandbezügen zu vertiefen.
National
Die zum Bachelorstudium gehörende Vorlesung «Zivilprozessrecht» befasst sich mit der ZPO und dabei schwerpunktmässig mit dem Erkenntnisverfahren. Die im Masterstudium angebotene Vorlesung «Schuldbetreibungs- und Konkursrecht» befasst sich mit den Grundlagen der zwangsweisen Durchsetzung von Geldforderungen sowie den Grundzügen des Konkursrechts.
Darüber hinaus bietet das Institut noch andere Lehrgefässe an, um das Verständnis des Verfahrensrechts zu vertiefen.